Barrierefreiheitserklärung
Unser Anspruch
Wir, die Business Wissen BiWi GmbH, wollen, dass alle Menschen unsere Website nutzen können – unabhängig von ihren Fähigkeiten und von dem Gerät, das sie verwenden. Diese Erklärung beschreibt, wie weit wir dabei sind, was noch fehlt und wie du uns Barrieren melden kannst.
Rechtlicher Rahmen
Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt in Österreich seit 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Als Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz) sind wir von diesen Pflichten ausgenommen. Wir gestalten unsere Website trotzdem freiwillig nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA, wie sie auch die europäische Norm EN 301 549 vorsieht.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website www.businesswissen.at der Business Wissen BiWi GmbH.
Stand der Vereinbarkeit
Unsere Website ist teilweise mit WCAG 2.1 AA vereinbar. Die unten genannten Einschränkungen beheben wir laufend.
Was wir bereits umsetzen
- Barrierefreiheits-Knopf: Über den runden Knopf unten rechts (hier öffnen) stellst du Schriftgröße, hohen Kontrast, unterstrichene Links und „Bewegung aus“ ein und lässt dir Texte vorlesen. Deine Wahl merkt sich nur dein Browser. Zum Vorlesen nutzen wir die Sprachausgabe deines Geräts – der Text verlässt dein Gerät nicht.
- PDF-Dokumente: Rechtstexte, Rechnungen, Kursbestätigungen und andere PDFs, die wir selbst erstellen, sind barrierefrei aufgebaut (PDF/UA): mit Struktur für Screenreader, Lesereihenfolge, Dokumenttitel, Sprache und eingebetteter Schrift.
- Tastatur: Menüs, Links, Formulare und die Erklärungen in den Vergleichstabellen erreichst du mit der Tabulatortaste; Aufklappmenüs schließt du mit Escape.
- Screenreader: Die Seiten sind mit Überschriften, Landmarken und beschrifteten Bedienelementen aufgebaut; Zeichen wie das Häkchen in den Vergleichstabellen haben einen gesprochenen Text.
- Alternativtexte: Aussagekräftige Bilder haben einen Alternativtext; das Startvideo ohne Ton hat eine Textbeschreibung.
- Untertitel: Alle Kursvideos haben Untertitel, die du im Videoplayer selbst einschalten kannst. Das Startvideo hat keinen gesprochenen Text und braucht daher keine.
- Kontraste: Texte haben einen ausreichend hohen Farbkontrast.
- Vergrößern: Du kannst die Seite auf 200 % vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen.
- Alle Geräte: Die Website passt sich Handy, Tablet und Computer an.
- Weniger Bewegung: Hast du in deinem Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt, laufen Laufband und Einblend-Effekte nicht.
- Videos anhalten: Im Barrierefreiheits-Feld hält „Videos anhalten“ alle Videos an, die von selbst laufen (z. B. das Startvideo), und startet keine mehr automatisch; auch Laufbänder bleiben stehen. Das Startvideo hat außerdem einen eigenen Knopf zum Anhalten. Hast du „Bewegung reduzieren“ eingestellt, ist das schon von Anfang an so.
Bekannte Einschränkungen
- Dokumente (PDF): Einige ältere Kursunterlagen im PDF-Format sind nicht vollständig barrierefrei. Wir überarbeiten sie oder ersetzen sie durch barrierefreie Fassungen. Referent:innen bekommen beim Hochladen einen Hinweis, wenn einer Unterlage Struktur, Titel, Sprache oder Bildbeschreibungen fehlen.
- Referentenvertrag: Der Vertrag ist ein PDF-Formular. Titel, Sprache und die Beschriftung der Formularfelder sind gesetzt; der Vertragstext selbst hat noch keine Struktur-Tags. Brauchst du ihn in einer anderen Form, melde dich bitte über die unten genannte Kontaktmöglichkeit.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24.09.2026 erstellt und am 07.10.2026 zuletzt aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Du stößt auf eine Barriere oder brauchst Inhalte in einer anderen Form? Schreib uns – wir melden uns so rasch wie möglich und suchen gemeinsam mit dir eine Lösung.
Business Wissen BiWi GmbH
Lindengasse 56/18-19, 1070 Wien
E-Mail: support(at)businesswissen.at
Schlichtung
Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden, kannst du ein kostenloses Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice beantragen (www.sozialministeriumservice.at).